AGB

Arador-City Hotel

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
(in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA)


1  GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese  Geschäftsbedingungen  gelten  für  Verträge  über  die  mietweise  Überlassung  von  Hotelzimmern  zur  Beherbergung sowie  alle  in diesem Zusammenhang für  den  Kunden  erbrachten  weiteren  Leistungen  und  Lieferungen  des  Hotels (Hotelaufnahmevertrag).  Der  Begriff  „Hotelaufnahmevertrag“  umfasst  und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.


1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken  bedürfen  der  vorherigen  Zustimmung  des  Hotels in  Textform,  wobei  § 540  Absatz 1 Satz2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 


1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.


2.2
Alle  Ansprüche  gegen  das  Hotel  verjähren  grundsätzlich  in  einem  Jahr  ab  dem  gesetzlichen  Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer  Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers,  der  Gesundheit  oder  der  Freiheit  beruhen. Diese  Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten  nicht  bei  Ansprüchen,  die  auf  einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 LEISTUNGEN,PREISE,ZAHLUNG,AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2
Der  Kunde  ist  verpflichtet,  die  für  die  Zimmerüberlassung  und  die  von  ihm  in  Anspruch  genommenen  weiteren  Leistungen  vereinbarten bzw. geltenden Preise  des  Hotels  zu  zahlen.  Dies  gilt  auch  für  vom  Kunden direkt  oder  über  das  Hotel  beauftragte Leistungen, die  durch  Dritte  erbracht  und  vom  Hotel  verauslagt werden. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner.


3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern  und  lokalen Abgaben. Nicht  enthalten  sind  lokale  Abgaben,  die  nach  dem  jeweiligen  Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler  Abgaben  auf  den  Leistungsgegenstand  nach  Vertragsschluss  werden  die  Preise  entsprechend angepasst.  Bei  Verträgen  mit  Verbrauchern  gilt  dieses  nur,  wenn  der  Zeitraum  zwischen  Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 


3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.


3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszin-sen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,  über  dem  Basiszinssatz zu  verlangen. Dem  Hotel bleibt  der  Nachweis  eines  höheren  Schadens vorbehalten. 


3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Si-cherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.


3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,  ist  das  Hotel  berechtigt,  auch  nach  Vertragsschluss  
bis  zu  Beginn  des  Aufenthaltes  eine  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
 vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.


3.8
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine 
angemessene  Vorauszahlung  oder Sicherheitsleistung im  Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für  bestehende  und  künftige Forderungen aus  dem  Vertrag zu  verlangen,  soweit  eine  solche  nicht  bereits  gemäß   Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.


3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (BESTELLUNG,STORNIERUNG)/   NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 


4.1
Ein  Rücktritt  des  Kunden  von  dem  mit  dem  Hotel  geschlossenen  Vertrag  ist  nur  möglich,  wenn  ein  Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsecht besteht  oder  wenn  das  Hotel  der  Vertragsaufhebung  ausdrücklich  zustimmt.  Die  Vereinbarung  eines  Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.


4.2
Sofern  zwischen  dem  Hotel  und  dem  Kunden  ein  Termin  zum  kostenfreien  Rücktritt  vom  Vertrag  vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.  


4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder  Kündigungsrecht  und  stimmt  das  Hotel  einer  Vertragsaufhebung  nicht  zu,  behält  das  Hotel  den  Anspruch  auf  die  vereinbarte  Vergütung trotz  Nichtinanspruchnahme  der  Leistung.  Das  Hotel  hat  die  Einnahmen  aus  anderweitiger  Vermietung  der  Zimmer  sowie  die ersparten  Aufwendungen  anzurechnen.  Werden  die  Zimmer  nicht  anderweitig  vermietet,  so  kann  das  Hotel  den  Abzug  für  ersparte  Aufwendungen  pauschalieren.  Der  Kunde  ist  in  diesem  Fall  verpflichtet,  mindestens  90 %  des  vertraglich  vereinbarten  Preises  für  Übernachtung  mit  oder  ohne  Frühstück  sowie  für  Pauschalarrangements   zu  zahlen.  Dem  Kunden  steht  der  Nachweis  frei,  dass  der  vorgenannte  Anspruch  nicht  oder  nicht  in  der  geforderten  Höhe entstanden ist. 


5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde  innerhalb  einer  bestimmten  Frist  kostenfrei vom  Vertrag zurücktreten  kann,  ist  das  Hotel  in  diesem  Zeitraum  seinerseits  berechtigt,  vom  Vertrag  zurückzutreten,  wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


5.2
Wird  eine  gemäß  Ziffer3.6 und/oder Ziffer3.7 vereinbarte  oder  verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3
Ferner  ist  das  Hotel  berechtigt,  aus  sachlich  gerechtfertigtem  Grund  vom  Vertrag  außerordentlich  zurückzutreten, insbesondere falls Höhere  Gewalt  oder  andere  vom  Hotel  nicht  zu  vertretende  Umstände  die  Erfüllung  des  Vertrages  unmöglich machen; Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.Seite 7 Stand: April 2012- Zimmer   Räume  schuldhaft unter  irreführender  oder  falscher  Angabe  oder  Verschweigen  wesentlicher  Tatsachen  gebucht  werden; wesentlich  kann  dabei  die  Identität des  Kunden,  die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;- das  Hotel  begründeten  Anlass  zu der  Annahme  hat,  dass  die  Inanspruchnahme  der  Leistung  den reibungslosen Geschäftsbetrieb die  Sicherheit  oder  das  Ansehen  des  Hotels  in  der  Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.5.4Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 


6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3
Am  vereinbarten  Abreisetag  sind  die  Zimmer  dem  Hotel  spätestens  um  11:00 Uhr  geräumt  zur  Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit. Weiterhin  haftet  es  für  sonstige  Schäden,  die  auf  einer  vorsätzlichen  oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung  von  vertragstypischen  Pflichten  des  Hotels  beruhen.  Einer  Pflichtverletzung  des  Hotels  steht  die  eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


7.2
Für  eingebrachte  Sachen  haftet  das  Hotel  dem  Kunden  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen.
Das Hotel  empfiehlt  die  Nutzung  des  Hotel.  Sofern  der  Gast  Geld, Wertpapiere  und  Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als  3.500 Euro  einzubringen  wünscht,  bedarf  dies  einer  gesonderten  Aufbewahrungsvereinbarung  mit  dem Hotel. 


7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren I-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
7.1, Sätze 1 bis 4. 


7.4
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach  Maßgabe der vorstehenden Ziffer

7.1, Sätze 1 bis 7.4


7.5 Fundsachen
Fundsachen (liegengebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage und gegen Gebühr zugesandt. Hygieneartikel werden sofort vernichtet. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 2-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden Fundgegenstände entsorgt. 



8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen  des  Vertrages,  der  Antragsannahme  oder  dieser  Ge-schäftsbedingungen sollen in Textform  erfolgen.  Einseitige  Änderungen  oder  Ergänzungen  durch  den Kunden sind unwirksam.


8.2
Erfüllungs-  und  Zahlungsort  sowie  ausschließlicher  Gerichtsstand –  auch  für  Scheck-  und  Wechsel-streitigkeiten –  ist  im  kaufmännischen  Verkehr  
Bad Oeynhausen
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38,  Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Oeynhausen.


8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


8.4
Sollten  einzelne  Bestimmungen  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  unwirksam  oder  nichtig  sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bad Oeynhausen Stand 2019